Stiftung Natur im Norden

Förderbedingungen

Was Sie bei Förderanträgen beachten sollten

Die Stiftung Natur im Norden nimmt zweimal pro Jahr Förderanträge entgegen.
Die Fristen zur Einreichung der Anträge sind der 15. Januar und der 15. August eines jeden Jahres. Anträge, die nach diesen Terminen eingereicht werden, können erst zum  jeweils darauf folgenden Termin berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über die eingereichten Förderanträge fällt ca. zwei bis vier Wochen nach Ablauf der Einreichungsfrist. Sie erhalten jeweils eine Nachricht über den Eingang Ihrer Förderanfrage und zum entsprechenden Zeitpunkt über die Entscheidung des Vorstandes.

Bitte bedenken Sie bei Förderprojekten, die zeitnah nach der voraussichtlichen Entscheidung starten sollen, dass Sie gleich einen vorzeitigen Maßnahmebeginn mitbeantragen.

Die von der Stiftung Natur im Norden geförderten Zwecke und die benötigten Inhalte für Ihren Antrag, entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

 


Anschrift für Förderanträge:

Stiftung Natur im Norden
Eschenbrook 4
24113 Molfsee

E-Mail:  info@Stiftung-Natur-im-Norden.de